Studienanfänger bis 25 Jahre
Zum Studienbeginn kommen einige Hürden auf dich zu: Für viele bedeutet es die erste eigene Wohnung, Umzug in eine andere Stadt und einige Behördengänge, die zum ersten Mal alleine organisiert werden müssen. Auch kommst du nicht drum herum, dich mit dem Thema Versicherungen zu befassen, die bislang immer bequem über die Eltern mitliefen.
Was ist bei dem Thema Krankenversicherung zu beachten?
Bereits vor dem Beginn deines Studiums empfiehlt es sich, Informationen zum Thema Krankenversicherung zu sammeln. Denn gleich bei der Einschreibung an des Hochschule ist neben vielen anderen Unterlagen auch eine Bescheinigung deiner Krankenversicherung vorzulegen.
Für gesetzlich versicherte Studienanfänger ist dies eine Bescheinigung ihrer Krankenkasse über ein bestehendes Versicherungsverhältnis. Bist du hingegen privat versicherter Studienanfänger oder von der Versicherungspflicht befreit, so musst du eine Befreiungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenversicherung über die Dauer des Studiums vorlegen. In beiden Fällen ist bei einem späteren Hochschulwechsel eine neue Versicherungsbescheinigung einzureichen.
Die gesetzliche Pflichtversicherung gilt im übrigen nur für Studienanfänger, die jünger als 30 Jahre sind. Ältere Studienanfänger können sich nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs freiwillig versichern.
Im Allgemeinen sind die folgenden Fallgruppen zu unterscheiden:
Deine Eltern sind gesetzlich versichert
Sofern dein eigenes monatliches Einkommen nicht mehr als 505,- € beträgt, bist du bis zu deinem 25. Geburtstag kostenlos über deine Eltern mitversichert. Beginnst du dein Studium direkt nach dem Abitur und einem abgeleisteten Wehr- oder Ersatzdienst, verschiebt sich diese Altersgrenze um die entsprechende Dauer nach hinten.
Alternativ ist es möglich, innerhalb von drei Monaten nach dem Beginn des ersten Semesters eine Befreiung von der studentischen Pflichtversicherung zu beantragen und sich für die Dauer des Studiums privat zu versichern.
Deine Eltern sind privat versichert
Als über die Eltern privat versicherter Studienanfänger hast du die Wahl: Entweder wechselst du in eine gesetzliche Krankenversicherung, oder du entscheidest dich binnen drei Monaten nach deiner Einschreibung dafür, privat versichert zu bleiben. Hierzu ist eine Befreiung von der studentischen Pflichtversicherung nötig.
Der Beitrag zur gesetzlichen studentischen Krankenversicherung beträgt krankenkasseneinheitlich inklusive der Pflegeversicherung ca. 135 € (abhängig vom GKV-Zusatzbeitrag) pro Monat.
Dein monatliches Einkommen liegt über 505 €
Die Möglichkeit der beitragsfreien Mitversicherung in der Familienversicherung der Eltern entfällt, wenn du als Studienanfänger über ein monatliches Einkommen von mehr als 505,- € verfügst. Eine Ausnahme gibt es bei der Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob): Hier liegt die Einkommensgrenze bei monatlich 538,- €.
Oberhalb der Grenzen hast du die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung. Der Beitrag zur studentischen gesetzlichen Krankenversicherung beträgt inklusive der Pflegeversicherung monatlich ca. 135 € (abhängig vom GKV-Zusatzbeitrag). Die Beiträge der studentischen privaten Krankenversicherung variieren.