Die Krankenversicherung während der Promotion
Studenten, die an ihrer Doktorarbeit schreiben, werden von den Krankenkassen unterschiedlich behandelt: Die Form der Finanzierung entscheidet darüber, ob eine Versicherungspflicht besteht oder nicht. Während eine studentische Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht möglich ist, ist die Einstufung in den Studententarif der privaten Krankenversicherung durchaus denkbar. Die Inanspruchnahme eines Stipendiums stellt dabei kein Hindernis dar.
Der Promotionsstudent als wissenschaftlicher Mitarbeiter
Promovierende mit Gehalt
Bist du während deiner Doktorarbeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig, greift die Versicherungspflicht in der GKV.
Zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts sind viele Studenten während ihrer Dissertation auf eine Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter angewiesen. Die Tätigkeit am Lehrstuhl löst jedoch – unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden – eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse aus. Ein Anspruch auf die günstigen Sondertarife für Studenten besteht dabei nicht: Es sind nur wenige Anbieter, die Promotionsstudenten kulanterweise bis zum Ende des 30. Lebensjahres in der studentischen Krankenversicherung belassen. Grund hierfür ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts, die Promovierende nicht als ordentliche Studierende anerkennt. Arbeitest du mehr als 20 Stunden pro Woche, unterliegst du der Sozialversicherungspflicht. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Ihre Höhe richtet sich nach dem aktuellen Beitragssatz.
Doktoranden ohne festen Arbeitsvertrag
Promovierende ohne Gehalt oder mit Stipendium
Wenn du während deiner Dissertation nicht angestellt bist oder ein Stipendium erhälst, bist du nicht versicherungspflichtig und kannst frei zwischen GKV und PKV wählen.
Möchtest du deine Promotion hingegen ohne Anstellung realisieren oder ein Stipendium in Anspruch nehmen, greift die Versicherungspflicht nicht. Damit kannst du selbst entscheiden, ob du freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse bist oder dich privat versichern lassen. Wurde das steuerfreie Stipendium lange Jahre nicht als Einkommen gewertet, findet heute eine Anrechnung in voller Höhe statt. Anders sieht es bei der privaten Krankenversicherung aus: Hier wird das Stipendium nicht als Erwerbeinkommen angesehen, sodass die Einstufung in einen Studententarif grundsätzlich möglich ist. Ergänzend werden oftmals spezielle Ausbildungstarife angeboten, die auch während der Promotion genutzt werden können. Beachte jedoch, dass du durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung rutschst. Sofern die Versicherungspflicht nicht wenigstens zwölf Monate bestand, musst du nach dem Ende der Tätigkeit zurück in die private Krankenversicherung. Der Verzicht auf eine Kündigung kann von Vorteil sein: Hast du die private Krankenversicherung lediglich ruhend gestellt, kannst du problemlos wieder wechseln, ohne dich erneut einer Gesundheitsprüfung unterziehen zu müssen.
Die Wahl der passenden Krankenversicherung
Die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung ist für die Dauer einer Beschäftigung nicht möglich. Stipendiaten können hingegen frei entscheiden, ob sie gesetzlich oder privat versichert sein möchten. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse rechnet die private Krankenkasse das Stipendium nicht als Einkommen an und ist damit oftmals die bessere Alternative.