Beihilfeversichert als Student über Eltern

Zuschuss bis 25 Jahre

Wenn Deine Eltern als Beamte privat krankenversichert sind, erhälst du während deines Studiums bis zu Deinem 25. Lebensjahr einen Zuschuss von 70 bzw. 80 Prozent zu deiner Krankenversicherung.

Die meisten Studenten, deren Eltern verbeamtet sind, entscheiden sich zu Beginn des Studiums, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Der Vorteil: sie erhalten einen Beihilfezuschuss zu Ihrer Krankenversicherung und können sich deutlich günstiger versichern als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit dem 25. Geburtstag allerdings entfällt dieser Zuschuss und die Beiträge steigen erheblich.

Nach Beendigung der Beihilfeversicherung - was tun, wenn der Anspruch auf staatliche Beihilfe entfällt?

Im Rahmen der staatlichen Beihilfe bekommen Beamte einen großen Teil der durch eine Krankheit entstehenden Kosten vom jeweiligen Dienstherrn erstattet. Die verbleibenden Restkosten können über eine private Beihilfeversicherung abgedeckt werden. Auch als Kind eines Beamten profitierst du von der Beihilferegelung und kannst mit einer Erstattung von bis zu 80 Prozent rechnen. Diese Unterstützung ist jedoch an verschiedene Faktoren gekoppelt und endet beim Eintritt bestimmter Voraussetzungen. Welche Möglichkeiten dir im Anschluss zur Verfügung stehen, richtet sich nach der Art der bisherigen Versicherung.

Wegfall des Anspruchs auf Beihilfe

Grundsätzlich gilt: Der Anspruch auf Beihilfe ist an die Regelungen für das Kindergeld gekoppelt. Wird dieses nicht mehr gezahlt, fällt gleichzeitig auch der über die Eltern zustehende Beihilfezuschuss weg. Eine Mitversicherung ist demnach nur bis zu einem Alter von 25 Jahren möglich. Wurde ein Wehr- oder Ersatzdienst geleistet, kann die Beamtenbeihilfe allerdings um die Dauer dieses Dienstes verlängert werden. Dein Anspruch auf die staatliche Beihilfe endet auch dann, wenn du dein erstes Studium erfolgreich abschließt. Für ein Zweitstudium oder eine Promotion wird kein Zuschuss gewährt.

Möglichkeiten der Weiterversicherung

Die Konsequenzen, die sich aus dem Wegfall der Beihilfe ergeben, sind von der Versicherung deiner Eltern abhängig. Waren Sie bislang privat versichert, bist du ohne einen Wechsel der Versicherung nur noch über den zuvor abgeschlossenen Beihilfetarif versichert. Dieser übernimmt jedoch lediglich 20 Prozent aller anfallenden Kosten. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist nun ausgeschlossen. Aus diesem Grund ist der Verbleib in der privaten Krankenversicherung die einzige Alternative. Es empfiehlt sich, nach einem speziellen Studententarif Ausschau zu halten und die verfügbaren Angebote miteinander zu vergleichen. Bist du hingegen bis zum Wegfall der Beihilfe gesetzlich versichert gewesen, so bleibt dein Versicherungsschutz unverändert bestehen. Er ersetzt die fehlende Beihilfe zu 100 Prozent. Wenn du älter als 25 Jahre alt bist, musst du jedoch der studentischen Krankenversicherung beitreten und eigene Beiträge leisten.

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Deine Vorteile

  • Mitgliedschaft nur bis Studienende
  • Ohne Einkommensbegrenzungen
  • BAföG-Zuschuss zum Studententarif
  • Freie Arztwahl
  • Studententarife bis 39 Jahre möglich

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