Studieren mit Kind

Wer während des Studiums ein Kind bekommt, muss sich sowohl um die eigene Krankenversicherung als auch um die für den Nachwuchs kümmern. Neben Mutterschaftsgeld hängen auch Elterngeld und andere Sozialleistungen von deiner Art der Krankenversicherung ab.

Mutterschaftsgeld

helpWer hat Anspruch?

Du kannst Mutterschaftsgeld beantragen, wenn du schon vor deiner Schwangerschaft arbeitstätig warst und einen Studentenbeitrag bezahlt hast.

Die Auszahlung von Mutterschaftsgeld setzt immer eine Erwerbstätigkeit voraus, welche durch Schwangerschaft und Geburt unterbrochen wird. Auf diese Leistung haben also nur Studentinnen Anspruch, die neben dem Studium in einem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen, zum Beispiel in einem studentischen Nebenjob oder in einer geringfügigen Beschäftigung. Das Mutterschaftsgeld ersetzt das Arbeitseinkommen während der gesetzlichen Mutterschutzfrist, also ab 6 Wochen vor und bis 8 Wochen nach der Geburt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die werdende Mutter privat oder gesetzlich krankenversichert ist - jedoch gibt es Unterschiede in der Höhe der Auszahlung.

Studentinnen, die selbst gesetzlich versichert sind, also nicht über ihre Eltern oder ihren Partner, bekommen von ihrer Krankenkasse während der Mutterschutzfrist bis zu 13€ pro Tag. Das Mutterschaftsgeld ist einkommensabhängig - liegt der durchschnittliche tägliche Nettolohn über 13€, muss der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zahlen. Privatversicherte oder Studentinnen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse über ihre Eltern familienversichert sind, erhalten vom Bundesversicherungsamt ein einmaliges Mutterschutzgeld in der Höhe von 210€.

Um das Mutterschaftsgeld in Anspruch zu nehmen, musst du einen Antrag bei der Krankenkasse stellen.

Elterngeld

Auf Elterngeld haben alle Studenten Anspruch - unabhängig davon, ob sie vor oder während des Studiums in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Es wird ab der Geburt 12 Monate lang ausgezahlt und das Studium muss dafür nicht unterbrochen werden. Die Höhe der Auszahlung ist lediglich vom Einkommen abhängig. Studierende, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, somit kein volles Einkommen beziehen, erhalten beim Elterngeld den Mindestbetrag von 300 Euro. Bei Geringverdienern mit einem Gehalt zwischen 300 und 1.000€ beträgt die Höhe des Elterngeldes mindestens 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt. Stipendien gelten nicht als Erwerbseinkommen und erhöhen damit auch nicht die Elterngeld-Summe.

Wer vor der Geburt bereits ein Kind hat, bekommt für dieses einen Geschwisterbonus von mindestens 75€ monatlich. Dieser Bonus ist bis zur Vollendung des dritten bzw. sechsten Lebensjahres des jeweiligen Geschwisterkindes beschränkt.

Bei Sozialleistungen wie Wohngeld oder BAföG wird das Elterngeld nur als Einkommen berücksichtigt, wenn es den Mindestbetrag von 300 Euro überschreitet. Studenten ohne Erwerbseinkommen erhalten also neben Wohngeld und BAföG zusätzlich 300 Euro Elterngeld.

Studenten erhalten zwar Leistungen wie Elterngeld, müssen aber im Gegenzug Beiträge für die Studentenversicherung zahlen. Da das Studium wie ein Beschäftigungsverhältnis gewertet wird, ist ein Student erst wieder mit der Exmatrikulation beitragsfrei. Wer jedoch über die Eltern familienversichert ist, bleibt während des gesamten Studiums von der Beitragspflicht befreit.

helpWoher kommt das Geld?

Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat, Mutterschaftsgeld zahlt die Krankenkasse.

Krankenversicherung für das Kind

Studenten, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können ihr Kind beitragsfrei mitversichern. Ob Mutter oder Vater spielt keine Rolle - solange ein Elternteil in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung ist, kann das Kind kostenfrei mitversichert werden.

Da es in der privaten Krankenversicherung das Prinzip der Familienversicherung nicht gibt, können Kinder von Studenten nicht beitragsfrei in der privaten Krankenversicherung mit abgesichert werden. Deshalb muss ein privat versicherter Student auch eine private Krankenversicherung für sein Kind abschließen. Im Gegenzug werden von der PKV Kosten übernommen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nur teilweise abgedeckt sind.