Die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten

Als Student kannst du in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben. Es gibt jedoch verschiedene Versicherungsverhältnisse, für die unterschiedliche Bedingungen gelten. Nicht immer ist die gesetzliche Krankenkasse die beste Lösung.

Familienversicherung

Bis zum 25. Geburtstag können Studierende in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei über ihre Eltern mitversichert sein. Vorraussetzung für eine Familienversicherung ist, dass deine Eltern ebenfalls gesetzlich krankenversichert sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Einkommensgrenze beachten

Dein eigenes monatliches Gesamteinkommen darf dabei 505,- € nicht übersteigen. Wenn du BAföG beziehst, gilt der nicht rückzahlungspflichtige Anteil nicht als Einkommen.

Hast du zwischen deinem Abitur und dem Beginn deines Studiums Wehr- oder Ersatzdienst abgeleistet, so verschiebt sich diese Altersgrenze um die entsprechende Dauer nach hinten. Bei einer Heirat während des Studiums besteht zudem die Möglichkeit, sich zeitlich unbegrenzt über den Ehepartner weiterhin beitragsfrei familienversichern zu lassen, sofern dieser ebenfalls gesetzlich versichert ist.


Studentische Krankenversicherung

Mit dem Ablauf der Familienversicherung beginnt die studentische gesetzliche Krankenversicherung. Der Krankenkassenbeitrag beläuft sich hierfür einheitlich bei allen gesetzlichen Krankenkassen auf monatlich ca. 135 € (abhängig vom Zusatzbeitrag der jeweiligen GKV). Im Regelfall endet sie mit dem Ende des Semesters, in das der 30. Geburtstag fällt.

In Einzelfällen kann die studentische gesetzliche Krankenversicherung jedoch auch über das 30. Lebensjahr hinaus verlängert werden. Hierfür kommen die folgenden Gründe in betracht:

  • Ableistung von Wehr- oder Zivildienst unmittelbar nach dem Abitur und vor dem Studienbeginn
  • Erwerb der Zugangsvoraussetzungen zu einem Hochschulstudium über den zweiten Bildungsweg
  • Nichtzulassung im Auswahlverfahren der ZVS
  • Mitarbeit in Hochschulgremien
  • Geburt eines Kindes
  • Längere Erkrankung
  • Behinderung
  • Betreuung behinderter Familienangehörige

Freiwillige Versicherung

Ab dem 30. Geburtstag stufen die gesetzlichen Krankenkassen Studierende als freiwillige Mitglieder ein. Der Beitragssatz beträgt im Monat ca. 235 € (abhängig vom Zusatzbeitrag der GKV).

Günstige Alternative

Du hast alternativ die Möglichkeit, Mitglied in der studentischen privaten Krankenversicherung zu werden. Diese ist unabhängig von deinen Fachsemestern bis zum Alter von 39 Jahren möglich. Die Beiträge liegen deutlich unter denen der gesetzlichen Krankenversicherungen.