Alternative Heilmethoden |
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Grundsätzlich keine Leistung
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Akupunktur in bestimmten Fällen
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Kostenerstattung bis zu 100 %
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Arznei- und Verbandmittel |
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Verschreibungsverbot für diverse Arzneimittel
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Zuzahlung von 10% des Preises, jedoch mind. 5,- € und max. 10,- € pro Arzneimittel
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Freie Verschreibungsmöglichkeit aller anerkannten Arzneimittel
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Kostenerstattung bis zu 100 %
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Arztwahl und -behandlung |
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Wahl nur unter den zugelassenen Kassenärzten
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Bei Arztwechsel Überweisung erforderlich
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Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten
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Arztwechsel jederzeit ohne Überweisung möglich
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Auslandsschutz |
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Versicherungsschutz in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungs- abkommen besteht
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Versicherungsschutz in ganz Europa ohne zeitliche Begrenzung
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Weltgeltung bis zu 3 Monate
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Beiträge |
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Beitrag abhängig vom Einkommen (Solidaritätsprinzip)
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Beitrag abhängig von Alter, Gesundheitszustand, Geschlecht und Leistungsumfang (Äquivalenzprinzip)
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Beitragsrückerstattung |
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Keine Beitragsrückerstattung
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Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit in Höhe von bis zu 6 Monatsbeiträgen
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Familienversicherung |
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Familienmitglieder grundsätzlich beitragsfrei mitversichert (Sozialversicherung)
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Für jede Person eigener Vertrag mit eigenem Beitrag (Individualversicherung)
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Finanzierung/ Kalkulation |
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Ausgaben eines Jahres werden mit Einnahmen desselben Jahres finanziert (Umlageverfahren)
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Keine Bildung von Alterungsrückstellungen
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Bildung von Alterungsrückstellungen: Ein Teil des Beitrags wird von Beginn an verzinslich angespart und deckt die altersbedingt steigenden Versicherungsleistungen (Kapitaldeckungsverfahren)
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Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengymnastik) |
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Zuzahlung von 10 % der Kosten des Mittels bzw. der Leistung zuzüglich 10,- € je Verordnung
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Kostenerstattung bis zu 100 %
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Heilpraktiker |
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Freie Wahl unter den zugelassenen Heilpraktikern
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Hilfsmittel (z.B. Einlagen, Rollstuhl) |
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Zuzahlung von 10 % für jedes Hilfsmittel, jedoch mind. 5,- € und max. 10,- €
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Kostenerstattung bis zu 100 %
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Krankenhaus |
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Zuzahlung von 10,- € pro Tag, max. 28 Tage pro Kalenderjahr
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Behandlung durch den Stationsarzt
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Unterbringung im Mehrbettzimmer
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Freie Wahl des Krankenhauses
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Freie Arztwahl (Chefarzt)
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Unterbringung wahlweise im Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer
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Sehhilfen |
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Brillengestelle: Kostenerstattung bis zu 150,- €
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Brillengläser: Kostenerstattung bis zu 100 %, auch für entspiegelte oder getönte Gläser
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Kontaktlinsen: Kostenerstattung bis zu 100 %
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Zahnärztliche Leistungen |
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Erstattung zweckmäßiger Leistungen durch Kassenzahnarzt
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Keine Inlays
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Zahnersatz: befundbezogener Festzuschuss (Festbetrag) für Regelversorgung
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Freie Wahl des Zahnarztes
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Zahnbehandlung: Kostenerstattung bis zu 100% (Inlays aus Gold und Keramik)
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Zahnersatz: Kostenerstattung bis zu 90% (Implantate und Edelmetalle)
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