Online-Sprechstunde - digitaler Arztbesuch für Studenten
Bei einer Videosprechstunde findet eine Sprechstunde zwischen der zu behandelnde Person und ärztliches Fachpersonal per Internet statt. Dabei stehen sich die Parteien nicht physisch, sondern virtuell gegenüber. Ein digitaler Arztbesuch kann vor allem Menschen mit eingeschränkter Mobilität helfen, regelmäßig einen Arzt oder Ärztin zu konsultieren.
Im April 2017 wurde das E-Health-Gesetz geändert, welches seitdem telemedizinische Betreuung von Patientinnen oder Patienten für bestimmte Anliegen über das Internet zulässt. Seither ist es Medizinern bestimmter Fachrichtungen erlaubt, Patientengespräche per Videosprechstunde anzubieten und entsprechend abzurechnen.
So funktioniert Telemedizin
Um erfolgreich eine Online-Beratung zu erhalten, müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. Welche das sind und wie ein digitaler Arztbesuch abläuft, wird nachfolgend beschrieben.
Equipment
Grundsätzlich ist es auch möglich eine Videosprechstunde über ein Smartphone und der dazugehörigen Kamera zu absolvieren. Allerdings ist dabei zu beachten, dass hier nur eine kleine Bildschirmgröße sichtbar ist und das Bild schnell verwackeln kann. Eine bestimmte Software ist nicht erforderlich.
Um an einer Videosprechstunde teilzunehmen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Neben einem Internetanschluss sollte ein PC, Laptop oder Tablet mit Webcam, Mikrofon und Lautsprecher zur Verfügung stehen.
Insbesondere bei einem digitalen Arztbesuch sollte ein Termin im Vorfeld vereinbart werden. Auch das funktioniert in der Regel online über eine Webseite oder App. Man erhält einen festen Termin. Nach Terminvereinbarung erhält man per E-Mail ein Termin-Link von dem gebuchten Arzt oder Ärztin. Die Praxen nutzen hierzu zertifizierte Videodienstanbieter. Einige Mediziner arbeiten auch mit Apps zusammen, nach Registrierung werden die Termine direkt in der App abgespeichert.
Ablauf eines digitalen Arztgesprächs
Eine Identifizierung findet zu Beginn der Videosprechstunde statt. Hierzu hält man seine Gesundheitskarte in Kamera und das ärztliche Fachpersonal kann die Daten abgleichen. Einige private Krankenversicherungen stellen keine Versicherungskarte aus. Hier findet die Identifizierung über den Personalausweis statt.
Datenschutz & Einwilligung
Damit eine Online-Sprechstunde korrekt durchgeführt werden kann, müssen einige Anforderungen erfüllt werden:
- Vor der Online-Sprechstunde muss die Patientin oder Patient eine Einwilligung erteilen
- Die Videosprechstunde muss in einem Praxisraum stattfinden, welcher Privatsphäre bietet
- Das Gespräch mit der zu behandelnden Person muss vertraulich und störungsfrei ablaufen und darf von keiner der teilnehmenden Parteien aufgezeichnet werden
- Die Patientin oder der Patient muss sich ausweisen können
Wie auch bei einem Termin vor Ort in einer Praxis werden die Daten bei einer Videosprechstunde diskret behandelt. Auch das Patientengespräch selbst wird vertraulich behandelt. Die ärztliche Schweigepflicht gilt natürlich ebenso bei digitalen Arztbesuchen. Bei der Terminbestätigung muss in der Regel die Einwilligung in die AGB des Online-Dienstes erfolgen.
Behandlung und Diagnosen per Telemedizin
Ein digitaler Arztbesuch legt den Fokus auf Nachsorge- und Kontrolltermine. Eine rein digitale Behandlung und Diagnosestellung, ohne vorherigen persönlichen Arzt-Kontakt, bieten derzeit noch nicht viele Mediziner an.
Eine Videosprechstunde kann zum Beispiel dazu genutzt werden nach Operationen den Heilungsprozess begutachten zu lassen. Fast alle Fachrichtungen bieten mittlerweile Videosprechstunden an.
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Vor- und Nachteile einer digitalen Fernbehandlung
- Erleichterung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und/oder langen Anfahrtswegen
- Keine langen Wartezeiten in der Praxis
- Allgemeine Fragen können schnell und einfach telemedizinisch geklärt werden
- Digitale Kontroll- und Nachsorgeuntersuchung
- Flexible Nutzung (z.B. bei Auslandsaufenthalten, teilweise Terminvergabe an Sonn- und Feiertagen möglich)
- Ausstellung von Folgeerezepten & für akute Beschwerden
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- Die Kosten werden von allen gesetzlichen und vielen privaten Krankenkassen übernommen
- Es dürfen nur teilweise Diagnosen gestellt werden
- Ersetzt keinen physischen Behandlungstermin
Für viele Anliegen oder bei kleineren Beschwerden kann der digitale Arztbesuch eine echte Alternative sein. Jedoch muss man wissen, dass viele Mediziner erst nach einem persönlichen Erstkontakt eine Diagnose stellen.
Einige Behandlungen oder psychotherapeutische Gespräche dürfen nur bei Patienten und Patientinnen erfolgen, welche zuvor bei dem betroffenen Fachpersonal vorstellig wurden. Dennoch ist es Ärzten und Ärztinnen bei Videosprechstunden erlaubt medizinisch zu beraten und über bestimmte Verfahren und Behandlungen zu informieren.
Fernbehandlungsverbot
Bis 2018 war es Medizinern in Deutschland verboten über das Telefon oder Internet Diagnosen zu stellen, ohne den Patienten oder Patientinnen persönlich zu begutachten. Im Jahr 2018 wurde das Fernbehandlungsverbot in Deutschland etwas gelockert. Darin heißt es nun:
Die neue Regelung in der Musterberufsordnung der Ärzte (MBO-Ä) sieht künftig in Paragraf 7 Abs. 4 vor, dass Ärzte „im Einzelfall“ auch bei ihnen noch unbekannten Patienten eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien vornehmen dürfen. Sofern dies „ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt“ gewahrt ist. „Entscheidend ist hier die Verantwortung des Arztes und, dass es richtig dokumentiert wird (...)“.
Diese Lockerung lässt nun also zu, dass Erstdiagnosen auch ohne ein persönliches Erstgespräch gestellt werden dürfen. So bietet beispielsweise die TeleClinic Fernbehandlungen an. Hierfür müssen Patienten und Patientinnen zu Beginn einen kurzen medizinischen Fragebogen ausfüllen, welcher von einem medizinischen Assistenten ausgewertet und beurteilt wird. Hierbei wird entschieden, ob eine Ferndiagnose möglich ist. Falls ja, wählt der Assistent einen passenden Arzt oder Ärztin aus und leitet die Terminanfrage weiter. Über die TeleClinic-App kann dann die Videosprechstunde durchgeführt werden.
Krankschreibungen und Rezepte
Falls nach vorangegangener Prüfung eine Ferndiagnose möglich ist, dürfen Mediziner auch Ärztebriefe, Medikamente und/oder Rezepte bei einer Online-Sprechstunde verschreiben. In der Regel entscheidet hier das medizinische Fachpersonal im Einzelfall, ob es sich um eine akute Erkrankung handelt, wie z.B. Durchfallerkrankungen oder eine Grippe.
Auch Folgerezepte für z.B. chronische Erkrankungen werden bei einem digitalen Arztbesuch ausgestellt. Hierzu ist aber häufig noch notwendig, den Arzt oder Ärztin einmal persönlich gesprochen zu haben. Nach einer Ferndiagnose per Videosprechstunden ist es Ärzten oder Ärztinnen grundsätzlich erlaubt eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen. Diese wird einem entweder per E-Mail oder in der App zur Verfügung gestellt.
Kosten & Abrechnung
Die wohl spannendste Frage lautet: Wer bezahlt eigentlich so einen digitalen Arztbesuch?
Für Kassenpatienten werden die Kosten für eine Videosprechstunde von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Wie auch vor Ort in der Arztpraxis rechnet diese die Behandlungskosten direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Wie eingangs erwähnt ist es daher wichtig, dass bei einer Videosprechstunde die Gesundheitskarte vorgezeigt wird.
Mittlerweile haben sehr viele private Krankenversicherungen Fernbehandlungen in ihren Leistungskatalog mit aufgenommen und übernehmen die Kosten für eine Online-Sprechstunde. Dieses hängt allerdings von dem geschlossenen Vertrag zwischen PKV und Versicherungsnehmer ab.
Bei Unsicherheit lohnt es sich bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, ob die Kosten für Videosprechstunden übernommen werden.
Fazit: Ersetzt die Online-Sprechstunde den Praxis-Besuch?
Nein! Aufgrund des anhaltenden, wenn auch gelockerten Fernbehandlungsverbots ist es Ärztinnen und Ärzten nach wie vor nicht in allen Fällen erlaubt über eine Online-Sprechstunde eine Diagnose zu stellen und eine Behandlung anzuordnen. Dennoch sind digitale Arztbesuche ein wichtiger Schritt um Personen mit Einschränkungen oder Personen im ländlichen Raum einen Arztbesuch zu erleichtern. nAuch wenn derzeit nur ein eingeschränktes Spektrum behandelt werden kann, entlastet es die Kapazitäten der Arztpraxen und spart vielen Patienten und Patientinnen Aufwand und Zeit.