Zu welchen Zeitpunkten kann ich mich privat krankenversichern?
Im Prinzip gibt es vier Optionen für den Wechsel:
- Studienbeginn: Als Student hat man drei Monate nach Studienbeginn Zeit, sich zu überlegen, ob man gesetzlich oder privat krankenversichert sein möchte. Der Mitgliedsbeitrag in der privaten studentischen Krankenversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter, muss aber nicht zwangsläufig höher als die in der Gesetzlichen Krankenkasse sein.
- Ende der Familienversicherung: Wenn die Familienversicherung entweder aufgrund des Alters von 25 Jahren oder des Einkommens von über 455 Euro endet, kann man als Student ebenfalls innerhalb von drei Monaten wechseln.
- Auch zum Ende des Semesters, in dem man als Student 30 Jahre alt wird, endet die Pflichtversicherung. Zu diesem Zeitpunkt kann daher zur Privaten Krankenversicherung gewechselt werden.