Wann besteht für mich eine Versicherungspflicht in der GKV?
Für Studenten, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind, besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung. Auch in Deutschland eingeschriebene Studenten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Wohnsitz im Ausland haben und aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts keinen Anspruch auf Sachleistungen der Krankenkassen haben, unterfallen dieser Regelung.