Kann ich auch als Promotionsstudent in den Studententarif der Privaten Krankenversicherung?

Ja, das ist möglich. Falls du ein Stipendium hast, so wird dies – im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung bei den Privaten nicht als Einkommen angesehen und die Studentenkonditionen sind daher möglich.

Bist du allerdings während der Promotion bereits am Lehrstuhl tätig, so wirst du gesetzlich versichert. Dies trifft auch dann zu, wenn die Wochenarbeitszeit weniger als 20 Stunden beträgt. Dann wirst du mit dem freiwilligen Mindestbeitrag versichert. Wenn du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, bist du in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig, die Beiträge richten sich nach dem aktuellen gesetzlichen Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenkasse.