Welche Regelung gilt für Arbeitssuchende nach dem Studium?

Sollte man nach dem Studium den Anspruch auf ALG I (Arbeitslosengeld) haben, weil man möglicherweise während des Studiums eine sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit ausgeübt hat, so wird man von der Arbeitsagentur automatisch in der Gesetzlichen Krankenkasse angemeldet.

Bei Bezug von ALG II (sog. Hartz IV), was in der Übergangszeit bis zum Berufseinstieg oftmals an Uni-Absolventen gezahlt wird, bleibt man hingegen weiterhin in der Privaten Krankenversicherung. Allerdings bezuschusst dad Jobcenter den Mitgliedsbeitrag der Privaten Krankenversicherung bis zu ca. 300 €/Monat. Man kann also i.d.R. sagen, dass der volle Krankenversicherungsbeitrag bezuschusst wird.