Kann ich als privatversicherter Student später zurück in die gesetzliche Kasse?
Um die Frage nach einem Wechsel präzise beantworten zu können, müssen vier unterschiedliche Voraussetzungen betrachtet werden.
- Wechselt man nach dem Studium in ein festes Angestelltenverhältnis, so ist man dazu verpflichtet einer Gesetzlichen Krankenkasse beizutreten. Ein Wechsel ist nicht nur möglich, sondern notwendig.
- Entscheidet man sich nach dem Studium dazu einer freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit nachzugehen, so würde man in der Privaten Krankenversicherung bleiben. In diesem Fall stehen sehr viele unterschiedliche Tarife zur Auswahl, so dass auch ein günstiger Versicherungsschutz ausgewählt werden könnte.
- Ist man nach Exmatrikulation noch in der Bewerbungsphase bzw. auf Arbeitssuche, so besteht bei vielen Studenten der Anspruch auf ALG2. In diesem Falle würde die Arbeitsagentur den Mitgliedsbeitrag zur PKV in voller Höhe bezuschussen (auf ca. 300 € Monatsbeitrag maximiert).
- Wenn man jedoch nach dem Studium arbeitsuchend ist und zudem Arbeitslosengeld (ALG1) bezieht, wird man automatisch bei der Gesetzlichen Krankenkasse angemeldet. Die Mitgliedsbeiträge hierfür werden von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt.