Was regelt die Gebührenordnung für Ärzte?

Die Gebührenordnung für Ärzte regelt die Rahmenbedingungen für die Abrechnung ärztlicher Leistungen abseits des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenkassen. Anders als in anderen Branchen ist es Ärzten verboten, in Rahmen der Privatautonomie eigene Preise für ihre Leistungen zu kalkulieren. Aus Gründen der gleichbleibenden Qualität sind in Deutschland approbierte Ärzte gemäß Paragraf 1 I GoÄ verpflichtet, ihre Leistungen nach den für alle Ärzte geltenden Rahmenbedingungen der Gebührenordnung für Ärzte abzurechnen, soweit eine Abrechnung über die Gesetzliche Krankenkasse ausscheidet.

Der Arzt kann einen Einfachsatz mit untenstehendem Faktor bewerten, der wiederum von der Schwierigkeit und dem Zeitaufwand der Behandlung abhängt.

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  • Für die persönlichen ärztlichen Leistungen ist der Faktor zwischen 1 und 2,3.
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  • Für medizinisch-technische Leistungen ist der Faktor zwischen 1 und 1,8.
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  • Für Laboruntersuchungen ist der Faktor zwischen 1 und 1,15

Bei besonders schwierigen Behandlungen kann der Arzt im Einzelfall auch bis zum 3,5fachen Gebührensatz abrechnen. Dieser Gebührensatz ist bei den renommierten Studententarifen mitversichert. Es ist daher empfehlenswert bei der Entscheidung des richtigen Studententarifes darauf zu achten, dass der Gebührensatz bis 3,5 oder sogar über 3,5 mitversichert ist.