Kann ich bei selbstständiger oder freiberuflicher Arbeit in der PKV bleiben?
Wenn du dich nach dem Studium für die Aufnahme einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit entscheidest, musst du dich auch um einen Krankenversicherungsschutz kümmern, da in Deutschland eine Krankversicherungspflicht besteht. Wenn du während des Studiums Mitglied bei einer Gesetzlichen Krankenkasse warst, so kannst du nach dem Studium zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.
Solltest du hingegen während des Studiums bereits privat krankenversichert gewesen sein, so bleibst du auch nach dem Studium bei Aufnahme einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit weiterhin Mitgliedschaft in einer Privaten Krankenversicherung.
Der Mitgliedsbeitrag bei einer Gesetzlichen Krankenkasse richtet sich hingegen prozentual nach den Einnahmen aus der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit, wohingegen Private Krankenversicherungen feste Monatsbeiträge veranschlagen. Je nach Höhe des Selbstbehaltes, möglicher Vorerkrankungen und des Leistungskataloges können die Preise für eine Private Krankenversicherung deutlich variieren.