Wann ist mit einer Ablehnung des Versicherungsschutzes zu rechnen?
Der Versicherungsschutz wird bei einigen schwerwiegenden Krankheitsverläufen und Diagnosen abgelehnt. Es handelt sich hierbei zumeist um chronische Krankheiten des Bewegungsapparates oder um Erkrankungen, deren Verlauf und Heilung nicht gegeben bzw. eindeutig prognostizierbar ist.
Dazu gehören zum einen psychische Erkrankungen, die laufende psychotherapeutische Behandlungsmaßnahmen erfordern oder zumindest innerhalb der letzten 5 Jahre notwendig machten. Zum anderen führen Erkrankungen wie Bandscheibenvorfälle innerhalb der letzten 3 Jahre, Herzkrankheiten, Krebs und HIV zur Ablehnung des Mitgliedsantrages. Weiterhin kann der Versicherungsschutz nicht abgeschlossen werden, wenn chronisch-entzündliche Darmkrankheiten wie z.B. Morbus Crohn diagnostiziert wurden sowie bei Diabetes oder regelmäßig auftretender Migräne.