Anmeldung zur Prüfung
Für die meisten schriftlich und mündlich benoteten Prüfungen musst du dich aktiv anmelden. In der Regel erfolgt diese Anmeldung über ein Online-Portal deiner Lehranstalt. Bei manchen (kleineren) Hochschulen ist man beispielsweise zu Gruppenarbeiten automatisch angemeldet und man müsste sich hier aktiv abmelden. Die Informationen dazu findest du in der Prüfungsordnung deines Studiengangs.
Wie oft du eine Prüfung wiederholen darfst
Die Anzahl der Versuche, um eine Prüfung zu bestehen, hängt von der jeweiligen Lehranstalt und der Prüfungsordnung deines Studiengangs ab. Bei den meisten Klausuren und mündlichen Prüfungen hast du als Student zwei Wiederholungsversuche. D.h. spätestens die dritte Prüfung musst du bestehen.
Bestehst du den verbindlichen Drittversuch nicht, verlierst du den Prüfungsanspruch für deinen Studiengang. Das bedeutet, dass du vom Studiengang exmatrikuliert wirst.
An den meisten Universitäten oder Hochschulen kann man einen sogenannten Härtefallantrag stellen, um einen weiteren Prüfungsversuch zu erhalten. Das Prüfungsamt entscheidet bei jedem Antrag individuell, ob der Student oder die Studentin einen weiteren Prüfungsversuch erhält.
Damit dem Härtefallantrag stattgegeben wird, muss man der Universität einen triftigen Grund nennen können, der dazu geführt hat, dass man in der Prüfungssituation versagt hat. Mangelndes Leistungsvermögen zählt hierbei nicht. :-)
Wie du dich von einer Prüfung abmelden kannst
Da man die meisten Prüfungen nicht unendlich häufig wiederholen kann, solltest du davor gut überleben, ob du für die anstehende Klausur ausreichend vorbereitet bist. Falls nicht, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten und Gründe dich wieder abzumelden.
Fristgemäße Abmeldung
Innerhalb einer festgesetzten Frist hast du meistens die Möglichkeit dich über das Online-Portal deiner Universität oder Hochschule, wo auch die Anmeldung zur Prüfung erfolgt, dich abzumelden.
Innerhalb welcher Frist das erfolgen muss, ist unterschiedlich. An vielen Lehranstalten ist eine Abmeldung bis drei Tage vor Prüfungsdatum möglich.
Abmeldung bei Krankheit
Solltest du kurzfristig, krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen können, kannst du dich von dieser abmelden. Dazu ist die Vorlage eines ärztlichen Attests, also eine Krankschreibung, erforderlich. Der Versuch wird dann als nicht teilgenommen gewertet und du erhältst einen neuen Klausurtermin, ohne das der Versuch verfällt.
Bei den meisten Lehranstalten ist das Attest beim Prüfungsamt einzureichen. Die Krankschreibung muss das Prüfungsdatum einschließen.
Solltest du während einer Prüfung krank werden bzw. merkst du während der Prüfung das du zu krank bist, um die Klausur weiterzuschreiben, kannst du zum Hochschularzt gehen und eine entsprechende Bescheinigung nachreichen.
Abmeldung beim Prüfungsamt
Einige Lehranstalten fordern die schriftliche Abmeldung von einer Prüfung. Diese muss bis zu einer bestimmten Frist dem zuständigen Prüfungsamt vorliegen. Erkundige dich diesbezüglich am besten direkt bei deiner Hochschule!
Solltest du ohne Abmeldung bei einer Klausur fehlen, wird diese mit der Note 5,0 (nicht ausreichend) bewertet und ein Versuch ist verstrichen!
Darauf solltest du achten:
Teilweise sind Nachschreibetermine erst nach einem Jahr wieder möglich. Da an vielen Lehranstalten nicht alle Module jedes Semester, sondern nur alle zwei Semester angeboten werden, ist auch erst dann das Nachschreiben der Klausur möglich. Anders verhält es sich, wenn du durch deinen ersten Versuch durchgefallen bist, dann erhältst du zeitnah einen Wiederholungstermin.