Studiengang wechseln - die Gründe
Entspricht dein begonnenes Studium also nicht deinen Erwartungen, hast du an allen Universitäten und Hochschulen die Möglichkeit den Studiengang zu wechseln. Ein Studiengangwechsel sollte allerdings wohlüberlegt und keine spontane Entscheidung sein. Bevor du also einen finalen Entschluss fällst, solltest du dir einige Fragen stellen:
- Warum gefällt dir dein bisheriges Studium nicht?
- Ist es der Studiengang, der dir nicht zusagt oder generell die Form des Bildungsweges?
- Sind es vielleicht nur ein paar Semestermodule die dir nicht zusagen, oder kommt für dich der gesamte Studiengang nicht mehr in Frage?
- Willst du in deiner jetzigen Fachrichtung bleiben?
- Hast du einen Plan B (anderer Studiengang, Studienabbruch etc., Beginn einer anderen Ausbildungsart)?
Tipp:
Falls du unschlüssig bist wie es mit deinem Studium weitergehen soll, kannst du auch die Studienberatung deiner Uni in Anspruch nehmen. Die können dir bei offenen Fragen weiterhelfen und dich beraten.
Wie funktioniert ein Studiengangwechsel?
Da du als ordentlicher Student oder Studentin nicht parallel in zwei Vollzeitstudiengängen eingeschrieben sein kannst, musst du dich zuerst von dem Studienfach exmatrikulieren, welches du nicht weiterstudieren möchtest. Da du dieses Studienfach nicht erfolgreich abgeschlossen hast, entspricht das einem Studienabbruch.
Wenn die Exmatrikulation durch ist, kannst du ein neues Studium beginnen. Dein neu gewählter Studiengang muss nicht aus derselben Fachrichtung sein und auch nicht an derselben Lehranstalt studiert werden. Da du im Grunde wieder von vorne beginnst, kannst du alles noch einmal komplett frei auswählen.
Manche Lehranstalten verlangen, auch wenn du dort bereits studiert hast, dich komplett neu anzumelden, mit allen Unterlagen und Bescheinigungen die dazu gehören. Diesbezüglich macht es Sinn, dass du dich vor dem Wechsel eines Studienfachs bei deiner Studienberatung erkundigst, welcher bürokratische Aufwand auf dich zukommen kann.
Bei einigen Studiengangwechseln besteht die Möglichkeit in einem höheren Fachsemester einzusteigen, sodass kein kompletter Neustart notwendig ist. Das klappt, wenn du nachgewiesene Leistungen aus dem ersten Studiengang auf dein neues Studium anrechnen lassen kannst. Das ist in der Regel machbar, wenn sich die Anforderungen für beide Fachrichtungen überschneiden bzw. ähnlich sind. Ob und wie viele deiner bereits absolvierten Module du für dein neues Studium anrechnen lassen kannst, erfährst du ebenfalls von deiner Studienberatung.
Deadline beachten:
Zudem solltest du die Bewerbungsfristen beachten, diese variieren je nachdem ob du wieder von Beginn an startest oder du in einem höheren Fachsemester einsteigst.
Studiengangwechsel - was passiert mit deinem BAföG
Wenn du dich für einen Studiengangwechsel innerhalb der ersten zwei Fachsemester im Erststudium (Bachelorstudium) entschieden hast, kannst du auch für den neuen Studiengang die Ausbildungsförderung beziehen. Hierbei reicht es, wenn du dem BAföG-Amt deine Exmatrikulationsbescheinigung zukommen lässt und einen neuen Antrag für das nachfolgende Studium stellst.
Bei einem Studiengangwechsel im dritten Semester musst du gegenüber dem BAföG-Amt schriftlich deine Gründe erläutern, warum du dein Studienfach wechseln möchtest. Hält das BAföG-Amt deine Begründung für plausibel, so bekommst du für die Dauer der Regelstudienzeit die Ausbildungsförderung.
Bei einem Studienabbruch im vierten Fachsemester oder später ist die Weiterzahlung von BAföG an deutlich strengere Regeln gebunden. Hier verlangt das BAföG-Amt unabweisbare Gründe für den Wechsel. Das können Gründe sein, für die du nicht verantwortlich bist und die eine Fortsetzung des Studiums verhindern (wie z.B. Erkrankung). Das Amt für Ausbildungsförderung entscheidet hier jeden Fall individuell.
Für Studenten und Studentinnen eines Masterstudiengangs kommt es darauf an, ob es sich um einen Wechsel in einen fachverwandten Studiengang handelt. Ist das der Fall, wird auch dieser (in der Regel) weiterhin gefördert.
Studiengangwechsel - das bedeutet es für deine Krankenkasse
Wenn du dich für einen neuen Studiengang bewirbst, musst du bei der Immatrikulation eine Versicherungsbescheinigung deiner Krankenkasse einreichen. Wenn du bei einer privaten Krankenversicherung versichert bist, benötigst du häufig noch eine Befreiungsbescheinigung deiner letzten gesetzlichen Krankenversicherung.
Wenn du familienversichert bist, ändert sich für dich nichts. Bis zu deinem 25. Lebensjahr kannst du weiterhin über deine Eltern gesetzlich versichert bleiben.
Ein Studiengangwechsel ist für deine Krankenversicherung also problemlos. Dieser musst du lediglich, wie zuvor auch, regelmäßig deine aktuelle Studienbescheinigung zukommen lassen.
Eins steht fest: Du solltest dich jedenfalls nicht durch ein Studium schleppen, wenn du dir sicher bist, dass dir dieses im Berufsleben nicht weiterhelfen wird. Wenn du etwas ganz anderes machen möchtest, lohnt es sich immer, noch einmal bei null zu starten.