Grundlegendes zum Einreichen des Bafög-Antrags
Um möglichst schnell zur Ausbildungsförderung zu gelangen ist es wichtig, die notwendigen Unterlagen früh genug und vollständig einzureichen. Experten raten dazu, den erstmaligen Antrag zwei Monate vor dem offiziellen Semesterbeginn zu stellen, damit es mit der Bearbeitung klappt und die erste Auszahlung rechtzeitig auf dem Konto ist. Die Genehmigung des Antrags kann sich um ein bis zwei Monate verzögern, falls nicht gleich alle benötigten Unterlagen vorliegen und das Bafög-Amt der Hochschule weitere Dokumente anfragt. Für den Erfolg des Antrags sind außerdem Altersgrenzen zu beachten: Bei Aufnahme des Studiums darf der Antragssteller höchsten 30 Jahre (Bachelor-Studium) bzw. 35 Jahre (Master-Studium) alt sein.
Die richtigen Dokumente für den Bafög-Antrag zusammenstellen
Bafög erhält, wer sich in der Ausbildung befindet. Dies muss durch eine aktuelle Studienbescheinigung bzw. den Aufnahmenachweis der Universität nachgewiesen werden. Auch während Schule und Berufsausbildung kannst du unter Umständen Bafög-Leistungen erhalten, hier ist ein entsprechender Nachweis der Schule bzw. des Arbeitgebers erforderlich. Zur Bemessung der Bafög-Höhe spielt das Einkommen der Eltern und des Studierenden selbst eine Rolle. Für den elterliche Nachweis benötigst du deren Steuerbescheide der letzten beiden Jahre. Dasselbe gilt für sozialversicherungspflichtige Nebenjobs, denen du eventuell nachgehst. Außerdem musst du mögliche Vermögenswerte angeben.
Für Gewähr und Höhe der Ausbildungsförderung durch das Bafög-Amt ist auch entscheidend, ob sich aktuell Geschwister über 16 Jahre in einer Ausbildungsmaßnahme befinden und hierfür eine Förderung erhalten. Für diese müssen entsprechende Belege eingereicht werden. Außerdem spielt die finanzielle Belastung des Antragstellers für die Bafög-Höhe eine Rolle, die zum Beispiel durch eigene Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 25. Lebensjahr entstehen kann. Befindest du dich noch in der Familienversicherung der Eltern, solltest du dich auf eine geringere Bafög-Höhe einstellen.
Weitere Tipps und Hinweise rund ums Bafög
Die maximale Ausbildungsförderung liegt aktuell bei 670 Euro monatlich. Diese Summer erhalten nur Studierenden ohne Wohnmöglichkeit bei den Eltern und mit geringen Einkommens- und Vermögenswerten. Die Zahlung des Bafögs ist durch eine maximale Förderdauer beschränkt, die sich an der Art des Studiengangs oder der sonstigen Ausbildungsmaßnahme orientiert.
Leider wird die Förderung nicht fortwährend bis zum Maximum gezahlt, stattdessen muss Unterstützung jedes Jahr aufs Neue beantragt werden und kann an den Nachweis studentischer Erfolge gekoppelt sein. Wenn dein Erstantrag erfolgreich bewilligt wurde, solltest du unbedingt die Fristen für den Nachfolgeantrag im Blick behalten.
Auch wenn der gestellte Bafög-Antrag nicht zu Semesterbeginn bearbeitet und die Auszahlung gewährt wurde, ist das Geld nicht verloren. Kommt es zu einer späteren Bestätigung, wird das Bafög rückwirkend ab dem formellen Semesterbeginn ausgezahlt. Sollte es bis dahin finanziell eng werden, können vielleicht Eltern oder Freunde vorübergehend mit einem kleinen finanziellen Polster unterstützen.
Achtung: Jedes Bafög-Amt an deutschen Hochschulen hält sich zwar an die gleichen gesetzlichen Grundlagen, wird mit der Antragstellung in Frist und Form jedoch unterschiedlich umgehen. Noch bevor du den erstmaligen Antrag stellst, solltest du deshalb bei einem persönlichen Besuch abklären, worauf die Sacharbeiter konkret Wert legen. Dies gilt übrigens auch beim Nachreichen von Unterlagen, deren Bearbeitung per E-Mail oder Post unerwünscht lange dauern kann! Lass dich im Zweifelsfall von den Sachbearbeitern vor Ort beraten, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Die Rückzahlung des Bafögs erfolgt fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit. Dann fordert das Bundesverwaltungsamt 50 Prozent der gezahlten Fördergelder zurück, wobei die Summe maximal 10 000 Euro beträgt. Wer alles auf einmal zurückzahlt, kann mit einer teilweisen Erlassung rechnen. Ansonsten werden zinsfreie Raten von 105 Euro pro Monat fällig, wenn das monatliche Einkommen über 1070 Euro liegt.