Auch während des Studiums kannst du zu bestimmten Zeitpunkten in die private Krankenversicherung wechseln. Wenn du dich dann für die private Krankenversicherung entschieden hast, ist bis zum Ende des Studiums kein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung mehr möglich.
Beginn des Studiums
Sobald du dein Studium aufnimmst, wirst du gesetzlich versicherungspflichtig. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn du dich von dieser Versicherungspflicht befreien lässt. Für den entsprechenden Antrag hast du im Anschluss an die Einschreibung drei Monate Zeit.
Ende der Familienversicherung
Warst du zu Beginn deines Studiums über deine Eltern mitversichert, kannst du dies weiterhin bleiben ‑ allerdings nur bis zum 25. Lebensjahr. Dann endet die kostenlose Familienversicherung und du hast erneut die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Gleiches gilt, wenn du die Altersgrenze noch nicht erreicht hast, dafür aber einen zu hohen Verdienst erzielst. Während kleinere Jobs in der Regel kein Problem darstellen, scheidet die Familienversicherung bei einem regelmäßigen Einkommen aus. Auch hier bietet sich der Wechsel in die private Krankenversicherung an.
Überschreitung der Altersgrenze oder der Studiendauer
Wenn du dein Studium erst zu einem späteren Zeitpunkt aufnimmst oder etwas länger für den Abschluss brauchst, musst du dich zum Ende des 14. Fachsemesters oder ab dem 30. Geburtstag nach einer neuen Krankenversicherung umsehen. Auch hier hast du die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.
Entscheidung gilt für gesamte Dauer des Studiums
Hast du dich für den Wechsel zur privaten Krankenversicherung entschieden, kann diese Entscheidung bis zum Ende deines Studiums nicht wieder rückgängig gemacht werden. Bis dahin profitierst du von einer privaten Vorsorge, die dir häufig bessere Alternativen als die gesetzliche Absicherung bietet. Nach deinem Abschluss kannst du der gesetzlichen Krankenkasse üblicherweise nur dann wieder beitreten, wenn du dich in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis begibst.