Wer in diese Regelung einwilligt, kann mit einer Bonuszahlung seiner Krankenkasse rechnen, verzichtet jedoch auf die freie Arztwahl im klassischen Sinne. Bei der Entscheidung, ob eher der Schutz einer gesetzlichen Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen werden soll, ist ein Abwägen des Hausarztmodells bzw. der freien Arztwahl dringend anzuraten.
Aktuelle Regelungen der gesetzlichen Krankenkassen
Grundsätzlich sind Kassenpatienten bei der Auswahl ihres Haus- oder Facharztes im Vergleich zu Mitgliedern der PKV eingeschränkt. Sämtliche Privatärzte, die ihre Leistungen nicht nach dem Leistungskatalog der GKV abrechnen, können höchstens auf eigene Kosten besucht werden. Ansonsten ist der mehrfache Facharztwechsel im Laufe eines Quartals nicht möglich. Das sich immer stärker durchsetzende Hausarzt-Modell ist eine freiwillige Entscheidung, einen führenden Arzt für die Erstversorgung zu benennen, der die Notwendigkeit für weitere Behandlungen durch einen Facharzt analysiert. Ob sich diese Regelung individuell lohnt und ein kleiner finanzieller Vorteil die Aufgabe der freien Arztwahl rechtfertigt, solltest du persönlich abwägen.
Die freie Arztwahl in der privaten Krankenversicherung
Mit der Entscheidung für einen Volltarif der PKV bist du in der Auswahl Ihres Arztes gegenüber Kassenpatienten deutlich weniger beschränkt. In jedem Standardtarif privater Anbieter erhälst du die freie Arztwahl zugesichert, das heißt bei jeder Erkrankung kannst du dich frei für den behandelnden Arzt entscheiden. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob du im selben Quartal bereits andere Allgemeinmediziner oder Fachärzte aufgesucht hast. Das Einholen mehrerer Meinungen von unterschiedlichen Ärzten ist problemlos möglich. Je nach Tarifgestaltung können sich Einschränkungen dieser Regelung ergeben, hier heißt es vor dem Vertragsabschluss genau hinzuschauen oder beim entsprechenden Krankenversicherer nachzufragen.