Tatsächlich macht es einen großen Unterschied, ob du als Kassenpatient eine solche Behandlung entgegennimmst oder die Absicherung durch einen privaten Volltarif besteht. Ist letzteres nicht der Fall, solltest du über den zusätzlichen Abschluss eines Krankenzusatztarifs nachdenken.
GKV zahlt Behandlung durch Heilpraktiker nicht immer
Das gesamte Spektrum des Heilpraktikers gehört nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog und ist somit keine Standardleistung der GKV. Verschiedene Krankenkassen bieten aktuell die Behandlung durch den Heilpraktiker als freiwillige Zusatzleistung an, ein dauerhaftes Anrecht für gesetzlich Versicherte besteht hierauf allerdings nicht. Bei steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen kann deshalb erwartet werden, dass Kosten für Behandlungen durch einen Heilpraktiker zukünftig von immer weniger Krankenkassen übernommen werden. Abhängig vom Tarif übernimmt die GKV auch nicht sämtliche Kosten einer solchen Behandlung, wie so häufig muss sich der Kassenpatient auf Zuzahlungen aus seiner privaten Tasche einstellen.
Voll- oder Zusatztarif der PKV als Alternative
Im Vergleich zum gesetzlichen Krankenversicherungssystem lässt sich die Behandlung durch einen Heilpraktiker direkt in einen Volltarif der PKV einschließen. Sollte Interesse an diesen sanften Behandlungsmethoden bestehen, kann dies beim erstmaligen Vertragsabschluss vereinbart oder zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt werden. Da viele Bundesbürger nicht die Möglichkeit besitzen, in den Vollschutz der PKV zu wechseln, ist ein Krankenzusatztarif anzudenken. Mit diesem kann der ansonsten gesetzlich Versicherte gegen wenige Euro im Monat starke Leistungen für den Besuch beim Heilpraktiker absichern. Derartige Zusatztarife werden nicht nur für Heilpraktiker angeboten, sondern decken ein großes Spektrum vom Krankenhausaufenthalt bis zum Zahnersatz ab.