Den gesetzlichen Schutz sieht Bahr in seinen Ursprüngen als Grundabsicherung gedacht, die es vielen interessierten Bundesbürgern verwehren würde, bessere Leistungen über einen privaten Tarif abzusichern und zur idealen Gesundheitsversorgung zu gelangen.
Aufgabe der Versicherungspflichtgrenze als Konzept
Aktuell ist mehr als 85 Prozent der deutschen Bevölkerung der Wechsel vom gesetzlichen in den privaten Krankenversicherungsschutz verwehrt. Sämtliche Angestellte, die der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, müssen mit ihrem Jahresbruttoeinkommen den Grenzbetrag von 52.200 Euro überschreiten, um den Wechsel in einen Volltarif der Privaten Krankenversicherung durchführen zu können. Die Anregungen von Gesundheitsminister Bahr würden einer Aufgabe der Versicherungspflichtgrenze gleichkommen, die seit Jahrzehnten angewendet wird. Jeder Bürger könnte hiernach frei entscheiden, bei seiner Krankenkasse zu bleiben oder sich für einen privaten Volltarif zu entscheiden, dessen Leistungsspektrum frei gewählt würde. Die monatlichen Beitragszahlungen würden anhand der individuellen gesundheitlichen Disposition ermittelt.
Nur geringe Aussichten auf eine erfolgreiche Umsetzung
Andere Parteien reagierten auf den Vorstoß des FDP-Ministers mit Kritik oder Spott. Vor allem der Risikoausgleich, der privaten Versicherungen für die fehlende Möglichkeit zur Ablehnung von Antragstellern gewährt werden müsste, stellt für viele ein finanzielles Wagnis dar. Die Parteien der Opposition befürworten ohnehin seit Jahren mit der Einführung einer Bürgerversicherung einen anderen Weg, der zum Auslaufen der Volltarife der privaten Krankenversicherung nach heutiger Anwendung führen würde. Ebenfalls kritisch wurde mit dem Vorschlag Bahrs verfahren, dass zukünftig auch gesetzlich Versicherte die in Rechnung gestellten Leistungen eines Arztes vorstrecken und anschließend mit ihrer Krankenkasse abrechnen.