Immatrikulation und Höhe der Vergütung sind entscheidend
Auch Studenten über 25 brauchen eine PKV mit Sondertarifen für Studierende. Wie sieht es nun mit dem Versicherungsschutz für Studenten im Praktikum aus? Entscheidend sind die Immatrikulation und die Höhe der Vergütung.
Im unbezahlten Praktikum weiter als Student versichert
Praktika sind im Rahmen eines Studiums heute üblich, um beizeiten an der Karriere zu basteln und Kontakte zu knüpfen. Bei einigen Studiengängen, etwa Medizin, sind sie sogar vorgeschrieben. Bleibt das Praktikum unbezahlt, ist der Praktikumsgeber vom Gesetz her zur vollen Übernahme der Beiträge für die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung sowie für eine Arbeitsunfallversicherung verpflichtet. Ist der Student in einer PKV versichert, laufen die Beitragszahlungen auch in der Praktikumszeit wie gewohnt weiter, solange er das 30ste Lebensjahr nicht vollendet hat.
Im Praktikum keinesfalls exmatrikulieren
Wenn das Praktikum im Rahmen des Studiums Pflicht ist, spielt es für die PKV bei einem Praktikumsentgelt bis zu einer Höhe von 450 Euro im Monat (Stand 2013) keine Rolle, ob das Praktikum vergütet oder unentgeltlich abgeleistet wird. Die Krankenversicherung für Studenten läuft so weiter wie bisher und der Student wird durch das Praktikum nicht sozialversicherungspflichtig. Auch spielt es keine Rolle, ob das Pflichtpraktikum vor dem Studium, in der Mitte oder am Schluss absolviert wird. Allerdings sollte der Studierende darauf achten, sich während des Praktikums nicht zu exmatrikulieren, da er sonst wie ein abhängig Beschäftigter veranschlagt wird und die günstige Studenten-PKV verliert.
Vom freiwilligen Praktikum zum Minijob
In der PKV versichert bleibt ein Student auch dann, wenn das vergütete Praktikum nicht zwingend für die Anerkennung von Studienleistungen erforderlich ist, sondern der Hebung des Lebensstandards dient. Hier erlaubt das deutsche Gesetz (Stand 2013) eine PKV zum Studenten-Tarif, wenn das Praktikum 2 Monate nicht überschreitet und unter dem höchstmöglichen Entgelt für einen Minijobber (450 Euro) liegt. Familienversicherte Studenten dürfen sogar nicht mehr als 385 Euro verdienen. Eine Immatrikulationsbescheinigung ist auch in diesem Fall zwingend für die Studenten-PKV vorgeschrieben.